DIE PFLEGEBEGUTACHTUNG
Durch dieses Nadelöhr müssen alle
Nein, es ist nicht angenehm, Auskunft über privateste Dinge geben zu müssen. Aber so ist nun einmal der Ablauf: Durch dieses Nadelöhr müssen alle, die Leistungen bei der Pflegeversicherung beantragen. Nach der Antragstellung setzt sich ein Gutachter des MDK mit Ihnen für einen Termin in Verbindung. Wenn Sie wissen wollen, was Sie erwartet, nehmen Sie gerne Kontakt zu unseren Beratungsfachkräften auf. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick.
Der Fragenkatalog betrachtet sechs Lebensbereiche
Der Gutachter kommt mit einem feststehenden umfangreichen Fragenkatalog zu Ihnen. Dieser betrachtet sechs Lebensbereiche (Module): Ihre Beweglichkeit; Ihre kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten; Ihr Verhalten und Ihre eventuellen psychischen Probleme; Ihre Fähigkeit zur Selbstversorgung; Ihren Umgang mit krankheitsbedingten Belastungen und mit Therapien; Ihr Alltagsleben und Ihre sozialen Kontakte.
Der Fokus liegt auf Selbstständigkeit
Der Fragebogen gewichtet die Antworten aus den Modulen unterschiedlich. Das größte Gewicht bei der Auswertung kommt mit 40 Prozent dem Modul Selbstständigkeit zu. Alle Antworten sind mit Punktzahlen verbunden. Wenn der Fragebogen vollständig ausgefüllt ist, ergibt sich eine Gesamtpunktzahl. Diese Gesamtpunktzahl weist auf den erreichten Pflegegrad hin. Sie müssen mindestens 12,5 Punkte einsammeln, um Pflegegrad 1 zu erreichen. Ab 27 Punkten steht Ihnen Pflegegrad 2 zu. So staffelt sich das bis zu Pflegegrad 5 mit der Maximalpunktzahl 100.
Wichtig: Sollte Ihr Pflegegrad abgelehnt werden, lohnt es sich, in Widerspruch zu gehen. Dafür haben
Sie einen Monat nach Zugang des Ablehnungsbescheides Zeit.