- Pflegeversicherung
- Vor der Leistung kommt der Gutachter
- Pflegegrade und Bearbeitungszeit
Pflegeversicherung und Pflegegrad
So setzen Sie den Prozess in Gang
Die Pflegeversicherung ist 1996 ins Leben gerufen worden, um Versorgungslücken bei Pflegebedürftigkeit zu schließen. Sie ist eine Pflichtversicherung, in die jeder gesetzlich oder privat Krankenversicherte einzahlt. Leistungen aus der Pflegeversicherung können Sie beziehen, wenn Sie seit mehr als sechs Monaten auf die Pflege und Unterstützung einer anderen Person angewiesen sind. Den Antrag auf Pflegeleistungen stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Achtung: Sollten Sie nach einem Unfall oder durch eine Krankheit absehbar nur für wenige Wochen oder Monate Unterstützung benötigen, ist nicht die Pflegekasse zuständig. Dann unterstützen Sie die Kranken- oder die Unfallkasse.
Vor der Leistung kommt der Gutachter
Leistungen aus der Pflegeversicherung sind kein Automatismus. Vor ihren Bezug hat der Gesetzgeber die Feststellung des Hilfebedarfs gesetzt. Für diese Begutachtung ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) zuständig. Es gibt eine Einteilung nach fünf Pflegegraden. Je höher der Grad, desto höher die Leistung.
Pflegegrade und Bearbeitungszeit
Die Pflegegrade staffeln sich von der geringen Beeinträchtigung Ihrer Selbstständigkeit oder Ihrer Fähigkeiten (Grad 1) bis zur schwersten Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Das wichtigste Entscheidungskriterium für den Gutachter ist der Grad Ihrer Selbstständigkeit.
Der Gesetzgeber hat der Bearbeitung Ihres Antrags auf Pflegeleistungen einen Zeitrahmen gesteckt: Die maximale Bearbeitungsfrist beträgt 25 Tage.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick
über die Höhe der Leistungen je Pflegegrad
- Pflegegrad 1
- Pflegegrad 2
- Pflegegrad 3
- Pflegegrad 4
- Pflegegrad 5
Geldleistung ambulant | - |
Sachleistung ambulant | - |
Entlastungsbetrag (zweckgebunden) | 125 € |
Verhinderungspflege | - |
Kurzzeitpflege | - |
Geldleistung ambulant | 332 € |
Sachleistung ambulant | 724 € |
Entlastungsbetrag (zweckgebunden) | 125 € |
Verhinderungspflege | 1.612 € |
Kurzzeitpflege | 1.612 € |
Geldleistung ambulant | 572 € |
Sachleistung ambulant | 1.363 € |
Entlastungsbetrag (zweckgebunden) | 125 € |
Verhinderungspflege | 1.612 € |
Kurzzeitpflege | 1.612 € |
Geldleistung ambulant | 764 € |
Sachleistung ambulant | 1.693 € |
Entlastungsbetrag (zweckgebunden) | 125 € |
Verhinderungspflege | 1.612 € |
Kurzzeitpflege | 1.612 € |
Geldleistung ambulant | 946 € |
Sachleistung ambulant | 2.095 € |
Entlastungsbetrag (zweckgebunden) | 125 € |
Verhinderungspflege | 1.612 € |
Kurzzeitpflege | 1.612 € |