PFLEGEHILFSMITTEL
Erleichtern für Ihren Alltag
Haben Sie einen Pflegegrad? Dann stehen Ihnen auch Pflegehilfsmittel zu. Um sie zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Als Pflegehilfsmittel gelten alle Dinge zu Ge- und Verbrauch, die Ihnen Ihre Pflege oder die Pflege des Pflegebedürftigen erleichtern.
Ab wann zahlen Sie zu?
Die Pflegekasse übernimmt nicht die vollen Kosten für Pflegehilfsmittel. Bei Gebrauchsmitteln zahlen Sie pro Artikel zehn Prozent zu - bis maximal 25 Euro. Die Pflegekasse kommt auch für Einweisungs-, Adaptions- und Reparaturkosten auf. Für Verbrauchsmittel übernimmt sie monatlich höchstens 40 Euro.
Möchten Sie aus professioneller Sicht erfahren, welche Pflegehilfsmittel es gibt und welche für Sie infrage kommen? - Dann wenden Sie sich gerne an uns. Wir als Pflegeprofis wissen, was sich in der Praxis bewährt hat.
So erreichen Sie uns
Öffnungszeiten
MO – DO | 08:00 – 16:00 Uhr |
FR | 08:00 – 14:00 Uhr |
Und nach Vereinbarung |